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Veranstaltungen: Schallpegel von über 93 db(A), Meldung

Zu hohe Schallpegel können zu irreparablen Schäden am Gehör führen. Der Gesetzgeber hat deshalb Grenzwerte definiert, ab denen besondere Vorsichts- und Schutzmassnahmen zu ergreifen sind.

Für Veranstaltungen, an denen ein Schallpegel von über 93 dB(A) erzeugt wird, besteht eine Meldepflicht. Dafür steht ein Formular zur Verfügung.

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