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Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden oder auf öffentlichem Grund: Bewilligungsgesuch

Findet eine Veranstaltung in öffentlichen Gebäuden statt oder wird öffentlicher Grund beansprucht, so ist eine Veranstaltungsbewilligung der Gemeinde nötig.

Massgebend sind das Reglement über die Benützung der Infrastruktur der Gemeinde Goldach (Benützungsreglement) und das kantonale Strassengesetz (Art. 21, gesteigerter Gemeingebrauch).

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