Spitex Bodensee
Abklärung und Beratung
- Abklärung des Pflegebedarfs und des Umfeldes des Patienten und Planung der notwendigen Massnahmen zusammen mit Arzt/Ärztin und Klient/Klientin
- Beratung des Klienten oder der Klientin sowie deren in der Krankenpflege Mitwirkenden
Untersuchung und Behandlung
- Medikamente bereitstellen, Verabreichung von Injektionen und Infusionen
- Messung der Vitalzeichen
- Bestimmung des Zuckers im Blut
- Blutentnahme
- Massnahmen zur Atemtherapie
- Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen
- Verabreichung von Medikamenten, insbesondere durch Injektion oder Infusion
- Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen
- Wundpflege
Grundpflege
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Bewegungsübungen, Mobilisieren
- Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen
- Betten, Lagern
Adresse
Spitexzentrum
Mühlegustrasse 22
9403 Goldach
Kontakt
Telefon 071 844 40 30
E-Mail info@spitex-bodensee.ch
Öffnungszeiten
Montag - Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie unter www.spitex-bodensee.ch.
Kontakt
Sozialversicherungen
Sie berät Sie gerne über Ihre Rechten und Pflichten als Arbeitgebende, als selbstständigerwerbende Personen oder als Arbeitnehmer. Sie nimmt Ihre Anmeldungen entgegen und ist Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei unserer Zweigstelle sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- FAK (Familienausgleichskasse)
- FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
- Mutterschaftsentschädigung
- Prämienverbilligung
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen, richtet der Kanton Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Zweigstelle für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
- Preis
- gratis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Haus Mühlegut | luc.haltner@goldach.ch |
Name | Telefon |
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