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Privatanzeige (Parkverbot)

Strafklage privatrechtliche Signalisation

Ist auf einem Areal das öffentliche Parkieren verboten und auch die entsprechende Signalisation angebracht, kann der Grundeigentümer Strafklage gegen den Lenker einreichen. Die Strafklage ist auf dem Gemeindesekretariat, Hauptstrasse 2, 9403 Goldach, zu deponieren.

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