Privatanzeige (Parkverbot)
Strafklage privatrechtliche Signalisation
Ist auf einem Areal das öffentliche Parkieren verboten und auch die entsprechende Signalisation angebracht, kann der Grundeigentümer Strafklage gegen den Lenker einreichen. Die Strafklage ist auf dem Gemeindesekretariat, Hauptstrasse 2, 9403 Goldach, zu deponieren.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindesekretariat | 058 228 78 01 | sekretariat@goldach.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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