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Abmeldung | Wegzug | Zuzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Front Office abmelden.

Wohnortwechsel elektronisch melden

Sie können in unserer Gemeinde Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Einwohnerbehörden elektronisch über Internet melden.

Rufen Sie auf der Webseite eportal.sg.ch die Plattform eUmzug auf. Alternativ geht auch www.eumzug.swiss. Dort können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.

Das Wichtigste zum Umzug im Überblick

  • Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
  • Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
  • Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
  • Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.

eUmzug noch nicht in der ganzen Schweiz verfügbar

Die Plattform eUmzug ist noch im Aufbau begriffen. Daher bieten leider noch nicht alle Kantone und Gemeinden die elektronische Meldung des Wohnortswechsels an. Der Service sollte aber bis Ende 2019 in der ganzen Schweiz verfügbar sein.

Da unsere Gemeinde den eUmzug anbietet, können Sie die Abmeldung elektronisch über eportal.sg.ch oder über www.eumzug.swiss erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter.

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