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Lernfahrausweis

Für die Erteilung einer Lernfahrausweis-Kategorie müssen Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" mit den notwendigen Unterlagen beim Strassenverkehrsa…
Für die Erteilung einer Lernfahrausweis-Kategorie müssen Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" mit den notwendigen Unterlagen beim Strassenverkehrsamt des Kantons St. Gallen einreichen, und zwar frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die entsprechende Kategorie.

Sie können die Gesuchsformulare beim Front Office, bei jeder Polizeistation oder online beziehen.

Vor dem Einreichen des Gesuchs müssen Sie bei einem Optiker Ihr Sehvermögen testen lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Besitzen Sie bereits einen Lernfahrausweis, dessen Ausstellungsdatum nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt, ist der Sehtest nicht erforderlich. Anschliessend müssen die Personalien durch das Front Office bestätigt werden.

Das Gesuch ist nur bei der allerersten Beantragung eines Lernfahrausweises persönlich bei der Gemeinde oder dem Strassenverkehrsamt einzureichen. Wer bereits in früheren Jahren ein Gesuch eingereicht hat, kann es direkt ans Strassenverkehrsamt einschicken.

Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen

Seit dem 1. Oktober 2013 gilt für verschiedene Parkplätze auf öffentlichem Grund eine Gebührenpflicht. Die Gebühr beträgt CHF 1.00 pro Stunde, wobei im Dorfzentrum (Zonen 1 - 7) die erst…

Seit dem 1. Oktober 2013 gilt für verschiedene Parkplätze auf öffentlichem Grund eine Gebührenpflicht. Die Gebühr beträgt CHF 1.00 pro Stunde, wobei im Dorfzentrum (Zonen 1 - 7) die erste halbe Stunden gratis ist.

Konkret sind folgende Parkplätze betroffen:

Zone 1: Zentrum (inkl. Tiefgarage)
Zone 2: Rathaus
Zone 3: Blumenstrasse (noch nicht aktiv)
Zone 4: Rosenacker
Zone 5: Wartegg
Zone 6: Mühlegut
Zone 7: Friedhof
Zone 8: TZM
Zone 101: Blaue Zone/Neumühlestrasse
Zone 21: Rietli Hafen
Zone 22: Seegarten
Zone 31: Begegnungsplatz Kellen
Zone 32: Sportanlage Kellen

Für sämtliche Parkplätze besteht die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen, und zwar mit dem System von Parkingpay. Die Informationen dazu finden Sie unter www.parkingpay.ch.

Mit Ausnahme der Zonen 1 und 8 können für die öffentlichen Parkplätze Dauerkarten gekauft werden, und zwar

  • Tageskarten
  • Wochenkarten
  • Monatskarten
  • Saisonkarten (Zonen 21 und 22)
  • Jahreskarten


Die Preise sind wie folgt festgelegt:

Zonen 2 - 7 und 101 (Blaue Zone/Neumühlestrasse)
Tageskarte: CHF 10.50 (Zone 7 und Blaue Zone: 6.50)
Wochenkarte: CHF 20.00
Monatskarte: CHF 50.00
Jahreskarte: CHF 500.00

Zonen 21 + 22
Tageskarte: CHF 5.00
Monatskarte: CHF 40.00
Saisonkarte (April - Oktober): CHF 120.00

Zonen 31 + 32
Wochenkarte: CHF 20.00
Monatskarte: CHF 40.00
Halbjahreskarte: CHF 200.00
Jahreskarte: CHF 400.00

Anwohnerkarte Blaue Zone und Neumühlestrasse
Wochenkarte: CHF 5.00
Monatskarte: CHF 10.00
Jahreskarte: CHF 100.00

Dauerkarten mit einer Laufzeit von länger als einer Woche sind einzig in Kombination mit Parkingpay möglich. Wer über ein Konto bei Parkingpay verfügt, kann sämtliche Dauerkarten online bestellen und bezahlen. Diese können aber auch beim Front Office gekauft werden. In diesem Fall ist kein Konto bei Parkingpay nötig. Ohne Konto ist das bargeldlose Parkieren auf anderen Parkplätzen aber nicht möglich.

Strassen- und Kanalisationsunterhalt

Die Tiefbauten sind die grössten Werte einer Gemeinde. Die Anlagen müssen nicht nur gebaut, sondern insbesondere auch unterhalten und erneuert werden. Diese Aufgabe obliegt der Bauverwal…

Die Tiefbauten sind die grössten Werte einer Gemeinde. Die Anlagen müssen nicht nur gebaut, sondern insbesondere auch unterhalten und erneuert werden. Diese Aufgabe obliegt der Bauverwaltung. Verschiedene Planungsinstrumente helfen ihr, die jährlichen Investitionen zielgerichtet einzusetzen.

Der Strassenbau- und unterhalt ist im kantonalen Strassengesetz geregelt. Je nach Klassierung der Strasse ändert sich auch die Pflicht zur Kostentragung. Strassen, die dem überörtlichen und örtlichen Verkehr oder der Groberschliessung dienen, werden von der Gemeinde auf deren Kosten unterhalten. Bei kleineren Quartierstrassen (bis ca. 10 erschlossene Wohneinheiten) verbleibt der Unterhalt bei den anstossenden Grundeigentümern.

Im Übrigen verpflichtet die Gesetzgebung die Gemeinden, sämtliche Vorkehrungen zum Schutz der Gewässer zu treffen.

Die Bauverwaltung sorgt durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur regionalen Abwassereinigungsanlage in Altenhein (AVA) gelangt und dort gereinigt werden kann. Sauberes Abwasser, beispielsweise von Hausdächern (Meteorwasser), wird wo immer möglich direkt in Bäche geleitet.

Die Finanzierung der Abwasserreinigung erfolgt über Zuschläge auf dem Wasserpreis sowie Anschlussbeiträge bei Neu- und Umbauten. Falls Probleme bei der Entwässerung Ihrer Liegenschaft bestehen, wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung.

Preis
gemäss Gesetz

Zugehörige Objekte

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