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Bescheinigungen

Beglaubigung

Im Geschäftsverkehr, insbesondere mit Behörden, wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z. B. bei Vollmachten, Einträgen ins Handelsregister od…
Im Geschäftsverkehr, insbesondere mit Behörden, wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z. B. bei Vollmachten, Einträgen ins Handelsregister oder dem Austritt aus der Kirche).

Die Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in ihrer Anwesenheit angebracht oder ihr gegenüber als die eigene anerkannt hat. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich beim Front Office vorsprechen und sich ausweisen können.

Die Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die Kopie ein ihr vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt.

Preis
15.00 pro Unterschrift
10.00 pro Dokument
5.00 für jede weitere Seite

Fischerpatente für den Bodensee

Die Stadt Rorschach stellt im Auftrag des kantonalen Amts für Fischerei und Jagd die Fischerei-Patente für den Bodensee aus. Das Front Office in Rorschach lässt Ihnen das Patent samt Ein…
Die Stadt Rorschach stellt im Auftrag des kantonalen Amts für Fischerei und Jagd die Fischerei-Patente für den Bodensee aus. Das Front Office in Rorschach lässt Ihnen das Patent samt Einzahlungsschein zukommen. Alternativ können Sie das Patent auch während der Öffnungszeiten im Rathaus Rorschach beziehen.
                                                                                                       Im Kanton
St. Gallen oder Zürich wohnhafte Personen
In anderen Kantonen wohnhafte Personen *im Ausland wohnhafte Personen
Uferpatent
  • für ein Kalenderjahr
  • für einen Monat
  • für zwei Wochen
  • für eine Woche
  
Fr. 90.--
Fr. 45.--
Fr. 30.--
Fr. 20.--

Fr. 180.--
Fr. 90.--
Fr. 60.--
Fr. 40.--

Fr. 270.--
Fr. 135.--
Fr. 90.--
Fr. 60.--
Jugendpatent
  • für ein Kaldenderjahr
  
Fr. 10.--

Fr. 20.--

Fr. 30.--
Bootpatent
  • für ein Kalenderjahr
  • für einen Monat
  • für zwei Wochen
  • für eine Woche
  • für einen Tag oder ein Wochenende
  
Fr. 180.--
Fr. 90.--
Fr. 55.--
Fr. 35.--
Fr. 25.--

Fr. 360.--
Fr. 180.--
Fr. 110.--
Fr. 70.--
Fr. 50.--

Fr. 540.--
Fr. 270.--
Fr. 165.--
Fr. 105.--
Fr. 75.--
Gewerbefischerei
  • Berufsfischerpatent
  • Trappnetzpatent
  • Gehilfenpatent
  Fr. 775.--
Fr. 125.--
Fr. 45.--

Fr. 1'550.--
Fr. 250.--
Fr. 90.--

Fr. 2'325.--
Fr. 375.--
Fr. 135.--
* Personen mit Wohnsitz im Kanton Thurgau müssen ihre Patente lösen beim:

Bezirksamt Arbon
Bahnhofstrasse 16
9320 Arbon
Tel.071 447 50 80


Giftscheine

Seit dem 1. August 2005 entfällt für die Gemeinden die Vollzugsaufgabe als Ausgabestelle von Giftscheinen. Neu muss der Käufer beim Kauf von gefährlichen Chemikalien, die als T (giftig),…

Seit dem 1. August 2005 entfällt für die Gemeinden die Vollzugsaufgabe als Ausgabestelle von Giftscheinen. Neu muss der Käufer beim Kauf von gefährlichen Chemikalien, die als T (giftig), E (explosionsgefährlich) oder C (ätzend) mit dem R-Satz 35 gekennzeichnet sind sowie von Selbstverteidigungsprodukten einen Ausweis vorlegen und in einem Abgaberegister die sachgerechte Verwendung mittels Unterschrift bestätigen (auch für alte Produkte der Giftklasse 2).

Zur Erinnerung: 24h-Notfallnummer bei Unfällen mit Chemikalien - 145

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Gegen Vorlage Ihres Ausweises können Sie das…
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Gegen Vorlage Ihres Ausweises können Sie das Zeugnis direkt beim Front Office beziehen oder über den Online-Schalter bestellen. Wenn Sie nicht online bezahlen, erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung. In diesem Fall werden zusätzlich CHF 5 Schreibgebühr verrechnet.

 

Preis
20.00

Lebensbescheinigung

Die Lebensbescheinigung dient Ihnen, wenn Dritte wie Lebensversicherungen oder ausländische Sozialversicherungen eine entsprechende Bescheinigung fordern. Leider können wir aus nahelieg…
Die Lebensbescheinigung dient Ihnen, wenn Dritte wie Lebensversicherungen oder ausländische Sozialversicherungen eine entsprechende Bescheinigung fordern.

Leider können wir aus naheliegenden Gründen eine Lebensbescheinigung nur ausstellen, wenn Sie persönlich vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihre Identitätskarte, Ihren Pass oder Ihren Ausländerausweis mit.

Preis
gratis

Zugehörige Objekte

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