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Gemeindepräsidium | Gemeinderatskanzlei
Hauptstrasse 2
Postfach 95
9403 Goldach
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Feuerwerkverkauf, Bewilligung

Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen, die dem Vergnüngen dienen (Feuerwerk), ist bewilligungspflichtig. Die Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung bestimm…
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen, die dem Vergnüngen dienen (Feuerwerk), ist bewilligungspflichtig. Die Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung bestimmt die politische Gemeinde als zuständige Bewilligungsinstanz.

Die Gemeinde erteilt auf Gesuch die Verkaufsbewilligung für folgende Zeiträume:
  • maximal 14 Tage vor dem 1. August
  • maximal 5 Tage vor Silvester

Für die Lagerung und den Verkauf gelten strenge Auflagen.

Geschirrverleih

Für Anlässe bis 1'300 Personen können Sie das Geschirr beim Gesschirrverleih der Gemeinde mieten. Die Ausgabe- und Rückgabestelle ist im Mehrzweckgebäude hinter dem Rathaus an der Haupts…

Für Anlässe bis 1'300 Personen können Sie das Geschirr beim Gesschirrverleih der Gemeinde mieten. Die Ausgabe- und Rückgabestelle ist im Mehrzweckgebäude hinter dem Rathaus an der Hauptstrasse 4a (Seiteneingang Ost) untergebracht. Dort wird das Geschirr nach Gebrauch auch gewaschen.

Angebot

Im Angebot des Geschirrverleihs sind:

Teller flach, Dessertteller, Suppentassen, Tassen, Untertassen, Espressotassen, Espressountertassen, Espressolöffeli, Biergläser, Trinkgläser, Weingläser, Champagnergläser, Löffel, Messer, Gabeln, Kaffeelöffel, Kuchengabeln, Salatschüsseln, Salatbesteck, Thermoskrüge (10l, 2l und 1l), Aschenbecher

Folgendes Geschirr kann nur in Bestelleineheiten bestellt werden: Biergläser (32 Stück), Trinkgläser (35 Stück), Weingläser (Rotwein: 24 Stück, Weisswein: 35 Stück, Weingläser 1dl: 75 Stück), Champagnergläser (48 Stück)

Bestellungen

Für die Bestellung des Geschirrs ist zuständig:

Monika Hochreutener
Hauptstr. 4a
9403 Goldach
Telefon 079 941 86 52

geschirrgoldach@gmx.ch


Preise

Nachstehend finden Sie die Preisliste. Änderungen an Bestellungen sind mindestens zwei Tage vor dem Abholtermin anzumelden. Bei kurzfristigeren Änderungen wird der entstandene Aufwand verrechnet.

 

Stückzahl 1)

 

Einheimische Auswärtige Abwaschen

bis 200

20.–

40.–

20.–

300

30.–

50.–

30.–

400

40.–

60.–

40.–

500

50.–

70.–

50.–

600

60.–

80.–

60.–

700

70.–

90.–

70.–

800

80.–

100.–

80.–

900

90.–

110.–

90.–

1000

100.–

120.–

100.–

1500

120.–

170.–

140.–

2000

140.–

220.–

170.–

2500

160.–

270.–

200.–

3000

180.–

320.–

230.–

3500

200.–

370.–

260.–

4000

220.–

420.–

290.–

4500

240.–

470.–

320.–

5000

260.–

520.–

350.–

5500

280.–

570.–

380.–

6000

300.–

620.–

410.–

6500

320.–

670.–

440.–

7000

340.–

720.–

470.–

7500

360.–

770.–

500.–

8000

380.–

820.–

530.–

8500

400.–

870.–

560.–

9000

420.–

920.–

590.–

9500

440.–

970.–

620.–

10000

460.–

1020.–

650.–

pro weitere 500

20.–

50.–

30.–

Reservationen | Vermietungen

Das Grundbuchamt ist im Auftrag der Kommission Liegenschaften und Sportanlagen die zentrale Vermietungsstelle der Gemeinde. Das Angebot ist umfassend: Raumvermietung Suchen Sie ein Lok…
Das Grundbuchamt ist im Auftrag der Kommission Liegenschaften und Sportanlagen die zentrale Vermietungsstelle der Gemeinde. Das Angebot ist umfassend:

Raumvermietung

Suchen Sie ein Lokal für einen Anlass, ein Seminar oder eine andere Veranstaltung? Benötigen Sie eine Trainingsanlage oder Übernachtungsmöglichkeiten? Vielleicht haben wir die geeignete Infrastruktur für Sie. Die Gemeinde verfügt über
  • Kursräume in verschiedenen Grössen
  • Turnhallen (Einfach-, Zweifach- und Dreifachhalle)
  • Mehrzweckraum
  • Aula mit Bühne
  • Gruppenunterkünfte
  • Ferienheim
  • Grillstelle
  • Apéroraum
  • Küchen mit Essräumen
  • Sportplätze

Alle Räume können nach Ihren Bedürfnisse individuell ausgerüstet gemietet werden. Das Grundbuchamt gibt Ihnen gerne Auskunft über die verschiedenen Möglichkeiten und nimmt Ihre Reservation entgegen.

Sie können die Reservationspläne aller Gemeindeanlagen online abfragen und die meisten Räumlichkeiten auch online buchen und bezahlen.

Alterswohnungen Haus Mühlegut

Im Mühlegut stehen 30 Alterswohnungen (2 - 3 1/2-Zimmer) zur Verfügung. Das Haus ist gut belegt. Das Grundbuchamt führt eine Warteliste.

Hafen Rietli

Auch die Vermietung des Hafens im Rietli obliegt dem Grundbuchamt. Die Anlage bietet Hafen-, Bojen- und Trockenplätze. Insbesondere die Hafenplätze sind sehr begehrt, so dass auch dafür eine Warteliste geführt wird.

Pflanzgärten

Gartenarbeit ist ein weit verbreitetes, beliebtes Hobby. Dieses soll nicht nur Eigenheimbesitzern vorbehalten sein. Die Gemeinde vermietet deshalb Pflanzgärten in verschiedener Grösse.

Preis
gemäss Tarif

Veranstaltungen | Feste

Wer ein Fest organisiert, muss sich um vieles kümmern: Räumlichkeiten sind zu mieten, für das leibliche Wohl ist zu sorgen und Helfer wollen gesucht sein. Wer denkt da schon daran, dass …

Wer ein Fest organisiert, muss sich um vieles kümmern: Räumlichkeiten sind zu mieten, für das leibliche Wohl ist zu sorgen und Helfer wollen gesucht sein. Wer denkt da schon daran, dass unter Umständen auch Bewilligungen der Gemeinde nötig sind.

 

Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Finden Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden oder auf öffentlichem Grund statt, sind sie an verschiedene Auflagen gebunden. In diesen Fällen ist das Formular "Veranstaltungsbewilligung" (siehe nachstehende Online-Dienstleistungen) auszufüllen und der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Für die Vermietung der öffentlichen Räumlichkeiten ist das Grundbuchamt zuständig. Sie können die Reservationsanfragen aber auch online durchführen.

 

Gastwirtschaftspatent

Werden gegen Entgelt Getränke und/oder Essen ausgegeben, ist ein auf den Anlass bezogenes Gastgewerbepatent gemäss Gastwirtschaftsgesetz nötig.

 

Tombola

Die Durchführung von Tombolaveranstaltungen bis zu einer Verlosungssumme von CHF 50'000.00 ist für Vereine nicht mehr bewilligungspflichtig. Weitere informationen finden Sie unter https://www.sg.ch/recht/geldspiele.html

 

Nichtionisierende Strahlung und Schall

Schliesslich beinhaltet auch die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall verschiedene Vorschriften, die es zu beachten gilt, wenn an einem Fest Lasergeräte zum Einsatz kommen oder ein Schallpegel von mehr als 93 db(A) verursacht wird. Für diese Veranstaltungen besteht eine Meldepflicht.

 

Geschirrverleih / Plakatständer

Die Gemeinde bietet nebst der Vermietung von Räumlichkeiten auch noch zusätzliche Dienstleistungen an. Der Geschirrverleih hat für jedes Essen das passende "Werkzeug" und die fünf in der Gemeinde verteilten Plakatständer, die Sie beim Front Office reservieren können, bieten eine gute Möglichkeit, auf Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Schliesslich stellt die Gemeinde verschiedene Plätze auf öffentlichem Grund zur Verfügung, um Werbetafeln und Plakate anzubringen (siehe nachstehende Online-Dienstleistungen).

Zugehörige Objekte

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