Hilfe in Notlagen
Kontakt
Alimentenbevorschussung / Inkassohilfe
Gemäss kantonalem Gesetz über die Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge (abgekürzt GIVU) gewährt die Sozialhilfe unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Vorschüsse, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen.
Die Abteilung Soziales hilft dem obhutsberechtigten Elternteil, dem mündigen Kind und dem geschiedenen Ehegatten beim Einfordern der Unterhaltsbeiträge. Sie orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.
Die Alimentenbevorschussung verhilft Kindern zu den ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträgen, wenn diese vom Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst.
Für nicht vorschussberechtigte Unterhaltsbeiträge sowie Kinderzulagen kann das Alimenteninkasso (unentgeltliche Inkassohilfe) beansprucht werden.
Arbeitslosenunterstützung
Bei Verlust der Arbeitsstelle melden Sie sich möglichst umgehend, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung ALV beanspruchen, beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV in St. Gallen an. Die Anmeldung erfolgt digital via RAV Anmeldung | sg.ch. Im Anschluss werden Sie für ein telefonisches Anmeldungsgespräch kontaktiert.
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV
Geltenwilenstrasse 16/18
9001 St. Gallen
Tel. 058 229 22 00
Nach Ihrer Anmeldung stellt Ihnen das Front Office unentgeltlich die Wohnsitzbescheinigung aus, die Sie beim nächsten RAV-Termin vorweisen müssen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Wirtschaft & Arbeit | sg.ch.
Arbeitsverhältnisse, Schlichtungsstelle
Adresse:
Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse
Postfach 44
9402 Mörschwil
Telefon 071 246 66 58 / Fax 071 246 66 59
lic. iur. Armin Thaler, Rechtsanwalt
Beratung in persönlichen Notlagen
Oft hilft ein Gespräch und eröffnet neue Perspektiven oder Ansätze zur Lösung von Problemen.
- Preis
- unentgeltlich
Fundbüro
www.easyfind.ch
Hausverbote | amtliche Anzeigen
Die Gemeinderatskanzlei ist zuständig für das Ausstellen amtliche Anzeigen (Wohnungs-, Wirtshaus- und Ladenverbote etc.) gemäss den Bestimmungen von Art. 35bis EGzZGB. Die Gesuche können schriftlich oder persönlich bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden.
Die amtliche Anzeige ist die behördliche Mitteilung einer privatrechtlichen Erklärungen. Sie gibt dem Gesuchsteller einzig einen sicheren Beweis dafür, dass er dem Empfänger gegenüber die entsprechende Erklärung abgegeben hat. Ansonsten hat die amtliche Anzeige keine rechtliche Wirkung und ist deshalb auch nicht mit einem Rechtsmittel versehen. Der Gemeinderatskanzlei kommt keine Überprüfungskompetenz zu, d. h. die Richtigkeit der privatrechtlichen Erkärung wird nicht hinterfragt.
Der Empfänger kann der Gemeinderatskanzlei eine Gegenerklärung übergeben, die diese dem Gesuchsteller zustellt.
Missachtet der Empfänger das Wohnungs-, Wirtshaus- oder Ladenverbot, so muss der Gesuchsteller Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch stellen. In diesem Verfahren wird der Richter vorgängig prüfen, ob der Gesuchsteller berechtigt war, das Verbot auszusprechen.
Kindes- und Erwachsenenschutz
Menschen können aus geistigen, körperlichen oder gesundheitlichen Gründen überfordert sein, ihre finanziellen oder sonstigen Angelegenheiten selbst zu regeln oder eine vertrauenswürdige Person damit zu betrauen. Ihnen kann mit Dienstleistungen des Kindes- und Erwachsenenschutzes geholfen werden.
Dazu zählen:
- Persönlichkeits- und Sozialabklärung bei gefährdeten Kindern und Jugendlichen
- Beraten und Ermahnen von Eltern und Kindern
- Sozialberichte zur Kinderzuteilung bei Ehescheidung und -trennung
- Anordnen von Kindesschutzmassnahmen
- Schutz von gefährdetem Kindesvermögen (Überwachung oder Entzug der elterlichen Kindesvermögensverwaltung, Sicherstellung des Kindesvermögens, Verwaltungsbeistandschaft)
- Bewilligen von Pflegeverhältnissen für Kinder
- Anordnen von Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes oder von Suchthilfemassnahmen für Erwachsene
- Anordnen von fürsorgerischen Freiheitsentziehungen für Unmündige und Erwachsene (Unterbringen in einer Klinik, einem Heim oder einer Anstalt)
Seit 1. Januar 2013 ist der Kindes- und Erwachsenenschutz regional organisiert, und zwar im Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Region Rorschach (ZV KES).
Der ZV KES ist unterteilt in die beiden Abteilungen:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Region Rorschach
Breitenweg 5
9403 Goldach
058 228 32 00
kesb.regionrorschach@kesb.sg.ch
www.kesb.sg.ch/Regionen/rorschach/
und
Berufsbeistandschaft Region Rorschach BBRR
Blumenfeldstrasse 15
9403 Goldach
058 228 32 30
info@bbrr.ch
www.bbrr.ch
Mietstreitigkeiten, Schlichtungsstelle
Hinterlegung von Mietzinsen
Verlangt der Mieter vom Vermieter die Beseitigung eines Mangels, so muss er ihm dazu schriftlich eine angemessene Frist setzen und kann ihm androhen, dass er bei unbenütztem Ablauf der Frist Mietzinse, die künftig fällig werden, bei einer vom Kanton bezeichneten Stelle hinterlegen wird. Er muss die Hinterlegung dem Vermieter schriftlich ankündigen (Art. 259g OR).
Mit der Hinterlegung gelten die Mietzinse als bezahlt.
In Goldach ist die Gemeinderatskanzlei für die Entgegennahme hinterlegter Mietzinse zuständig. Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie den Mietvertrag sowie den zu hinterlegenden Mietzins in bar mit.
Hinterlegte Mietzinse fallen dem Vermieter zu, wenn der Mieter seine Ansprüche gegenüber dem Vermieter nicht innert 30 Tagen seit Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses bei der Schlichtungsbehörde geltend gemacht hat (Art. 259h OR).
Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse für den Kreis Rorschach befindet sich im Rorschacher Rathaus. Wenden Sie sich an:
Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Dominik Stillhard
Rathaus
9400 Rorschach
Tel. 071 844 21 47
dominik.stillhard@rorschach.ch
Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, bei Streitigkeiten in Miet- und Pachtangelegenheiten eine Lösung zu suchen oder einen Entscheid zu fällen, wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist.
Hauseigentümerverband Goldach und Umgebung
Zu den Dienstleistungen des Hauseigentümerverbandes gehören Rechtsauskünfte, Schätzungen, Wohnungsabnahmen, Heiz-/Nebenkostenabrechnungen und Liegenschaftsverwaltungen.
Als Vermieter wenden Sie sich an:
Hauseigentümerverband Goldach und Umgebung
Blumenstrasse 1
9403 Goldach
Tel. 071 860 00 08
info@hev-goldach.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.hev-goldach.ch
Mieterinnen- und Mieterverband
Der Mieterinnen und Mieterverband hat Wohnungsabnahmen, Beruteilung von Nebenkostenabrechnungen und Auskünfte bei Mietrechtsfragen im Angebot.
Wenden Sie sich an:
Mieterverband
Webergasse 21
9000 St. Gallen
Tel. 071 222 50 29
mv-st.gallen@bluewin.ch
Unter www.mieterverband.ch/sg erhalten Sie weitergehende Informationen.
Palliative Care Forum Bodensee
Palliative Care hat zum Ziel, betroffenen Menschen in jeder Krankheitsphase eine optimale Lebensqualität bis zum Tode zu ermöglichen. Sie kann frühzeitig in der Erkrankung angewendet werden, um während des gesamten Verlaufs Leiden und Komplikationen vorzubeugen, Schmerzen und andere belastende Beschwerden bei Betroffenen zu lindern und Angehörige angemessen zu unterstützen. Palliative Care umfasst medizinische Behandlungen, pflegerische Interventionen und je nach Bedürfnis der Betroffenen auch Betreuung nach psychischen, spirituellen, rechtlichen und sozialen Aspekten.
Palliative Care will den Tod weder beschleunigen noch verzögern, sondern bejaht das Leben und sieht das Sterben als normalen Prozess an. Im palliativen Gedanken sind Grundwerte wie Selbstbestimmung, Wahrhaftigkeit und Menschenwürde eingeschlossen.
Polizeiliche Anzeigen
Suisse ePolice ist Ihre zentrale Plattform für die Online-Erfassung Ihrer Meldungen. Das Dienstleistungsangebot eines Polizeipostens wird somit ergänzt mit einem kundenfreundlichen Webportal. Über dieses Webportal können insbesondere Anzeigen für Bagatell-Delikte über eFormulare erfasst und der Polizei übermittelt werden. Ein Gang zum Polizeiposten wird somit hinfällig. Sie sparen Zeit, können Ihre eMeldung rund um die Uhr und unmittelbar erfassen und werden durch eine einfache Menu-Führung durch die Formulare geführt.
Derzeit umfasst das Online-Angebot folgende polizeiliche Dienstleistungen:
- Anzeige Fahrrad-Diebstahl
- Anzeige Mofa-Diebstahl
- Anzeige Sachbeschädigungen (inkl. Graffiti, Sprayereien)
- Anzeige Kontrollschild-Verlust
- Anzeige Kontrollschild-Diebstahl
- Gesuch Waffenerwerbsschein
- Schriftlicher Vertrag Waffen
Unter den nachstehenden Links gelangen Sie direkt zu den jeweiligen Dienstleistungen.
Rechtsberatung
Rechtsauskunft des Anwaltsverbandes
Der St.Galler Anwaltsverband unterhält im ganzen Kantonsgebiet Rechtsauskunftsstellen, die von Verbandsmitgliedern im Turnus unentgeltlich betreut werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
In Goldach wohnhafte Personen können die Rechtsauskunftsstelle in St. Gallen besuchen. Die Stelle am Oberen Graben 32 in St. Gallen ist jeden Donnerstag von 16.30 bis 19.00 Uhr besetzt.
Rechtsauskunft des Amtsnotariates
Das Amtsnotariat St. Gallen bietet einmal pro Monat jeweils an einem Donnerstag zwischen 17.00 und 18.30 Uhr an der St. Leonhardstrasse 35 (Neumarkt 1, 3. Stock) in St.Gallen eine unentgeltliche Rechtsauskunft an. Dabei werden vor allem Fragen aus dem ehelichen Güterrecht und dem Erbrecht, aber auch Fragen zu Beurkundungen beantwortet. Die einzelnen Daten sind jeweils im Wellenbrecher publiziert.
Rechtsauskunft zu Pensionskassen-Fragen
Ratsuchende Versicherte, Hinterlassene und Rentner erhalten bei den BVG-Auskünften an einer persönlichen Besprechung kostenlos Antworten auf Ihre Fragen aus der beruflichen Vorsorge. Ausgeschlossen sind Auskünfte an Pensionskassen und deren Organe. Ebenso werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Als Auskunftspersonen stehen dipl. Pensionskassenexperten und Fachjuristen zur Verfügung. Die unentgeltliche Dienstleistung wird jeden ersten Mittwoch im Monat (nicht im Januar und August) jeweils von 17 - 19 Uhr angeboten, und zwar im Neumarkt 5 in St. Gallen (Verein BVG-Auskünfte). Weitere Informationen auf www.bvgauskuenfte.ch
Sozialhilfe
Einwohnerinnen und Einwohner in einer finanziellen Notsituation können sich an die Sozialhilfe wenden. Diese leistet nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.
Betroffene Personen berät die Sozialhilfe mit der erforderlichen Diskretion und hilft ihnen, Notsituationen zu überbrücken.
- Preis
- gratis
Sozialversicherungen
Sie berät Sie gerne über Ihre Rechten und Pflichten als Arbeitgebende, als selbstständigerwerbende Personen oder als Arbeitnehmer. Sie nimmt Ihre Anmeldungen entgegen und ist Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei unserer Zweigstelle sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- FAK (Familienausgleichskasse)
- FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
- Mutterschaftsentschädigung
- Prämienverbilligung
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen, richtet der Kanton Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Zweigstelle für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
- Preis
- gratis
Spitex-Dienste
Abklärung und Beratung
- Abklärung des Pflegebedarfs und des Umfeldes des Patienten und Planung der notwendigen Massnahmen zusammen mit Arzt/Ärztin und Klient/Klientin
- Beratung des Klienten oder der Klientin sowie deren in der Krankenpflege Mitwirkenden
Untersuchung und Behandlung
- Medikamente bereitstellen, Verabreichung von Injektionen und Infusionen
- Messung der Vitalzeichen
- Bestimmung des Zuckers im Blut
- Blutentnahme
- Massnahmen zur Atemtherapie
- Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen
- Verabreichung von Medikamenten, insbesondere durch Injektion oder Infusion
- Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen
- Wundpflege
Grundpflege
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Bewegungsübungen, Mobilisieren
- Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen
- Betten, Lagern
Adresse
Spitexzentrum Mühlegut
Mühlegustrasse 22
9403 Goldach
Kontakt
Telefon 071 844 40 30
E-Mail info@spitex-bodensee.ch
Öffnungszeiten
Montag - Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie unter www.spitex-bodensee.ch.