Bildungskommission
Die Bildungskommission hat folgende Aufgaben und Zuständigkeiten:
- Unmittelbare Führung der Schule nach Massgabe des Gemeindegesetzes und der Gesetzge¬bung über das Schulwesen sowie der Musikschule
- Beobachtung der gesellschafts- und bildungspolitischen Entwicklung
- Zeitgemässe Erfüllung des Bildungsauftrages zum Wohl aller Beteiligten
- Umsetzung der gestützt auf das Leitbild definierten Ziele
- Sicherstellung der Umsetzung und Einhaltung von Leistungsvereinbarungen
- Vertretung der Schule nach aussen und innen (soweit nicht Sache des Gemeinderates)
- Amten als oberste Verwaltungsbehörde der Gemeinde bezüglich Rechtspflege in Schulangelegenheiten
- Erarbeitung und laufende Nachführung der Schulraum- und übrigen Infrastrukturplanung
- Vorberatung von Voranschlag und Jahresrechnung über das Schulwesen
- Führen einer umfassenden Gemeindebibliothek
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|