Wasser ist ein Lebensmittel und untersteht folglich dem Lebensmittelgesetz. Damit die Technischen Betriebe die gute Qualität des Trinkwassers gewährleisten können, muss sichergestellt sein, dass nicht durch unsachgemässe Installationen Verunreinigungen ins Netz gelangen. Neuinstallationen oder Änderungen an bestehenden Anlagen müssen deshalb vorgänge bei den Technischen Betrieben angemeldet werden. Diese können das Vorhaben prüfen und zu Ihrer Sicherheit bewilligen oder zurückweisen.