Wer einen mehr als fünf Monate alten Hund hält, muss diesen der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung stellt das Front Office jährlich die Hundetaxe in Rechnung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns auch mitteilen, wenn Sie Ihren Hund nicht mehr haben.
Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter Kommentar unbedingt die Chip-Nummer an.
Verfahren
Gestützt auf Ihre Meldung registriert das Front Office Ihren Hund in der gemeindeeigenen Datenbank. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe.
Online-Formular
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