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Bauabnahme | Baukontrolle

Bei der Ausführung eines Bauvorhabens werden verschiedene Kontrollen fällig.

Die Bauherrschaft muss der Bauverwaltung unaufgefordert Anzeige machen:
  • nach Erstellung des Schnurgerüstes, vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten
  • nach Erstellung der Abwasseranlagen, vor dem Eindecken
  • nach Verlegung der Schutzraumarmierung
  • nach vollendetem Rohbau
  • nach Fertigstellung der Baute oder Anlage, jedoch spätestens vor dem Bezug
  • nach Fertigstellung der Umgebungsarbeiten.
Die Bauverwaltung führt die Baukontrolle in der Regel innert drei Tagen nach eingegangener Anzeige durch.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter "Kommentar" an, welche Kontrolle fällig ist.

Verfahren

Nach Eingang Ihrer Anzeige führt die Bauverwaltung die anstehende Kontrolle in der Regel innert 3 Werktagen durch.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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