Generelle Informationen
Die Gesamtresultate der Vorlagen sind am Abstimmungstag auf der Homepage des Kantons St. Gallen abrufbar unter http://abstimmungen.sg.ch für Sachabstimmungen oder http://wahlen.sg.ch bei Wahlen.
Die Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch
Die Datenbank www.swissvotes.ch gibt Auskunft über die Vorlagen und die Resultate von mehr als 500 Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848.
Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet seit der Abstimmung vom 10. Februar 2019 einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Auf der App «VoteInfo» finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.
Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.
VoteInfo auf Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.bk.voteinfo
VoteInfo auf iOS: https://itunes.apple.com/ch/app/id1434819062
Urne Öffnungszeiten
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe vor dem Abstimmungssonntag im Rathaus Büro A12:
- Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
- Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Urnenstandort
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben, können Sie bei der Gemeinderatskanzlei ein Duplikat verlangen.
Brieflich abstimmen
- Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende, blaue Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
- Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Siein dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
- Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonnte bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeinderatskanzlei Goldach eintreffen.
- Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist