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Ausländer/-innen | Migration

Asylwesen

Die kantonale Asylverordnung regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeiten klar und beschreibt das Zuweis…

Die kantonale Asylverordnung regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeiten klar und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden.

Dabei sind die Gemeinden verpflichtet, gemäss einem speziellen Verteilschlüssel Asylsuchende unterzubringen und zu betreuen. In Goldach werden die Asylsuchenden in verschiedenen Wohnungen untergebracht.

Ausländerbewilligungen

Das Migrationsamt des Kantons St.Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St.Gall…
Das Migrationsamt des Kantons St.Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St.Gallen. Der Anteil der stetigen ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St.Gallen beträgt rund 20 %. Dies entspricht auch in etwa dem Ausländeranteil in Goldach.

Formulare für diverse Bewilligungen können über die Homepage des Migrationsamts unter https://www.sg.ch/sicherheit/einreise-aufenthalt-ausreise.html heruntergeladen werden. Das Front Office nimmt die ausgefüllten Gesuche samt den notwendigen Unterlagen entgegen.

Verlängerungsgesuche für B- und C-Bewilligungen müssen direkt beim Migrationsamt St. Gallen eingereicht werden und können nicht auf der Gemeinde Goldach abgegeben werden.

 

Deutsch für Fremdsprachige

Möchten Sie Ihre Deutschkenntnisse erweitern? Im Oktober 2004 wurden in Goldach die Deutschkurse für Fremdsprachige ins Leben gerufen - damals noch als Pilotprojekt und ausgerichtet e…

Möchten Sie Ihre Deutschkenntnisse erweitern?

Im Oktober 2004 wurden in Goldach die Deutschkurse für Fremdsprachige ins Leben gerufen - damals noch als Pilotprojekt und ausgerichtet einzig auf Frauen. Heute locken die Kurse Teilnehmende über die Gemeindegrenze hinaus an. Auch männliche Personen sind mittlerweile herzlich willkommen.

Integration ist dem Gemeinderat ein grosses Anliegen. Der Unterricht orientiert sich am praktischen und konkreten Alltag der Kursbesucher und hilft diesen, sich in der Schweiz besser zurechtzufinden.

Angebot
Die Deutschkurse basieren auf jahrelangen Erfahrungen und erprobter Methodik. Die Semester dauern 18 Wochen à zwei Lektionen (je 45 Minuten). Während den Schulferien finden keine Kurse statt. Auf Wunsch bereiten die Kursleitungen Sie auf die Zertifikatsprüfungen der angebotenen Kursniveaus vor.

Seit dem 1. Januar 2014 werden die Deutschkurse im Kanton St. Gallen subjektorientiert subventioniert. Das heisst, dass die Trägerschaft – in diesem Fall die Gemeinde Goldach – neu pro Kursteilnehmer Unterstützungsbeiträge des Kantons erhält. Dieser Beitrag wird individuell je nach Einkommen und Vermögen berechnet.

Sommersemester: August – Januar
Wintersemester: Februar – Juli
Niveau-Gruppen: Grundkurs 1 und 2, A1, A2, B1, B2
Kurstag: je nach Kursniveau
Kurszeit: je nach Kursniveau, z.B. 18.15 - 19.45 Uhr oder 20.00 - 21.30 Uhr
Kosten: Goldacher Teilnehmende:
abgestuft nach steuerbarem Einkommen und Vermögen, zwischen Fr. 225.— und Fr. 585.-
Auswärtige Teilnehmende:
Fr. 333.- (mit Subvention)
Fr. 585.- (ohne Subvention)

Der Gemeinderat hat per 1. Febaur 2021 die Volkshochschule Rorschach mit der Durchführung der Deutschkurse beauftragt.

Kurseinteilung
Nach Anmeldeschluss fixieren die Kursleitungen, wann welcher Kurs (z.B. Kurs A1: Montag, 18.30 – 20.00 Uhr) stattfindet. Am ersten Kursabend werden die Teilnehmenden mündlich und schriftlich eingestuft und in die entsprechende Niveaugruppe eingeteilt. Pro Kurs beträgt die Mindestteilnehmerzahl acht.

Unterrichtsort
Gebäude Tagesstrukturen
Warteggweg 20
9403 Goldach

Anmeldung
Auf Anfrage lassen wir Ihnen gerne den Anmeldetalon zukommen. Unsere Kontaktdaten sind:

Volkshochschule Rorschach
Frau Regina Ferraro
Warteggweg 20
9403 Goldach
071 511 62 08
regina.ferraro@vhr.ch

Anmeldeschluss
Sommersemester: Anfangs Juli
Wintersemester: Anfangs Januar

Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Goldach erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben…

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Goldach erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Die Gemeinderatskanzlei informiert Sie gerne über die Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Die entsprechenden Unterlagen können Sie im Rathaus beziehen oder über die Online-Dienste bestellen. 

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Für die ordentliche Einbürgerung ist mit einer Verfahrensdauer von rund zwei Jahren zu rechnen.

Preis
gemäss Tarif

Meldewesen (An- und Abmeldung, Umzug)

Das Einwohneramt als Bestandteil des Front Office ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist damit erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das…
Das Einwohneramt als Bestandteil des Front Office ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist damit erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das Einwohnerregister ist als Datenbank für verschiedene Abteilungen der Gemeindeverwaltung die Grundlage für die tägliche Arbeit.

An-, Um- und Abmeldungen müssen innert 14 Tagen erfolgen.

Bringen Sie bitte die nachfolgenden Unterlagen mit:

Anmeldung

Schweizer/-innen:

  • Heimatschein
  • Heimatausweis für Wochenaufenthalter
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
  • Dienstbüchlein (für militärisch Meldepflichtige)
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Geburtsschein oder Familienbüchlein (falls Sie Kinder haben)
  • Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)

Ausländer/-innen:
  • Pass oder ID
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein oder Eheschein (falls Sie verheiratet sind)
  • Geburtsscheine der Kinder (falls Familienbüchlein nicht vorhanden)
  • Gebühren Migrationsamt
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)

Abmeldung
  • Schweizer/innen: Schriftenempfangsschein
  • Ausländer/innen: Ausländerausweis
  • militärisch Meldepflichtige: Dienstbüchlein

Der Wegzug aus Goldach ist nicht zwingend mit einer Abmeldung verbunden. Wenn Sie wöchentlich in unsere Gemeinde zurückkehren, können Sie sich an Ihrem neuen Wohnort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Sie benötigen dazu einen Heimatausweis, den Sie am Zweitwohnsitz hinterlegen müssen. Sie bleiben damit in Goldach angemeldet und auch hier steuerpflichtig.

Wohnortwechsel elektronisch melden

Sie können in unserer Gemeinde Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Einwohnerbehörden elektronisch über das ePortal bzw. eUmzug melden. Alternativ können Sie uns Ihren Umzug auch über www.eumzug.swiss melden. Dort können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.

Das Wichtigste zum Umzug im Überblick

  • Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
  • Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
  • Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
  • Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.

Da unsere Gemeinde den eUmzug anbietet, können Sie die Abmeldung elektronisch über eportal.sg.ch oder über www.eumzug.swiss erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter.

Für Schweizerinnen und Schweizer ist die Dienstleistung kostenlos. Die Gebühren für das Migrationsamt belaufen sich bei Erwachsenen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auf CHF 30, bei Kindern auf CHF 20 und bei Drittstaatsangehörige (Erwachsene und Kinder) CHF 30.

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