Bewilligungen
Auf Gemeindeebene sind namentlich der Betrieb eines Gastgewerbes, der Verkauf von gebrannten Wassern, der Verkauf von Feuerwerken oder Ausnahmen von den Ladenöffnungszeiten (z.B. Sonntagsverkauf) bewilligungspflichtig.
Nachstehend finden Sie die Detailinformationen zu den einzelnen Dienstleistungen, die Online-Formulare sowie die Zuständigkeiten.
Kontakt
Ausländerbewilligungen
Formulare für diverse Bewilligungen können über die Homepage des Migrationsamts unter https://www.sg.ch/sicherheit/einreise-aufenthalt-ausreise.html heruntergeladen werden. Das Front Office nimmt die ausgefüllten Gesuche samt den notwendigen Unterlagen entgegen.
Verlängerungsgesuche für B- und C-Bewilligungen müssen direkt beim Migrationsamt St. Gallen eingereicht werden und können nicht auf der Gemeinde Goldach abgegeben werden.
Feuerwerkverkauf, Bewilligung
Die Gemeinde erteilt auf Gesuch die Verkaufsbewilligung für folgende Zeiträume:
- maximal 14 Tage vor dem 1. August
- maximal 5 Tage vor Silvester
Für die Lagerung und den Verkauf gelten strenge Auflagen.
Gastwirtschaftsbewilligungen
Gastgewerbliche Tätigkeiten (soweit sie gewerbsmässig ausgeübt werden) sowie der Kleinhandel mit gebrannten Wassern sind nach Gastwirtschaftsgesetz bewilligungspflichtig. Die Zuständigkeit liegt beim Gemeinderat.
Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt:
- die Abgabe alkoholischer Getränke zum Genuss an Ort und Stelle;
- die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Genuss an Ort und Stelle, wenn der Betrieb wenigstens sechs Steh- oder Sitzplätze hat;
- die Durchführung von Veranstaltungen, an denen mitgebrachte und angelieferte Speisen und Getränke konsumiert werden.
Der Gemeinderat erteilt das Patent für einen Gastwirtschaftsbetrieb, wenn der Gesuchsteller:
- handlungsfähig ist;
- charakterlich geeignet ist;
- Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bietet;
- zur Nutzung des Betriebes berechtigt ist.
Das Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern ist an dieselben Voraussetzungen gebunden.
Das Bestimmungen über das Patent für einen Anlass sind unter der Dienstleistung Veranstaltungen/Feste beschrieben.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindepräsidium | Gemeinderatskanzlei | info@goldach.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderat | 058 228 78 21 | info@goldach.ch |