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Investitionsbeiträge

Die Gemeinde Goldach leistet aus dem Energiefonds verschiedene Förderbeiträge:

Sonnenkollektoren

Sonnenkollektoren müssen der Erwärmung von Brauchwasser oder der Gebäudeheizung dienen.

Aus dem Energiefonds wird an Sonnenkollektoren eine Einmalzahlung von 10 % der Anschaffungskosten (inkl. Installation), maximal CHF 2‘000.00, geleistet.

Wird für die Sonnenkollektoren ein separates Gesuch gestellt, geht die Baubewilligungsgebühr zu Lasten des Energiefonds.

Photovoltaik

Der Grundeigentümer kann den ökologischen Mehrwert seiner Photovoltaikanlage selbst vermarkten oder über die KEV abrechnen.

Aus dem Energiefonds werden folgende Investitionsbeiträge an Photovoltaikanlagen geleistet:

  • Anlagen mit Einmalvergütung:
    Massgebend ist die Höhe der Einmalvergütung, welche die Pronovo AG für das jeweilige Projekt verfügt hat. Die Einmalzahlung aus dem Energiefonds beträgt 1/3 der verfügten Einmalvergütung der Pronovo AG, maximal CHF 10'000.00.
     
  • Anlagen mit anderen Fördermodellen:
    Über die Höhe der Einmalzahlung für Anlagen, welche die Pronovo AG nicht über das Instrument der Einmalvergütung fördert, entscheidet der Gemeinderat individuell. Der Förderbeitrag beträgt maximal CHF 10'000.00. Der Gemeinderat nimmt dabei Rücksicht auf den Saldo des Energiefonds.

Wird eine Anlagen aufgrund einer gesetzlichen Pflicht erstellt, ist nur der die geforderte Leistung übersteigende Anteil für die Förderung massgebend.

Wird für die Photovoltaikanlage ein separates Gesuch gestellt, geht die Baubewilligungsgebühr zu Lasten des Energiefonds.

Kontakt

Bauverwaltung
Hauptstrasse 2
Postfach 95
9403 Goldach
Tel. 058 228 78 50
bauverwaltung@goldach.ch

Energie: Beiträge aus Energiefonds, Energieberatung, Label Energiestadt

Der sparsame Umgang mit Energie ist ein Gebot der Zeit. Welches ist das richtige Produkt für mich? Wie kann ich der Umwelt dienen? Mit welchen Förderbeiträgen kann ich rechnen? Lohnen si…

Der sparsame Umgang mit Energie ist ein Gebot der Zeit. Welches ist das richtige Produkt für mich? Wie kann ich der Umwelt dienen? Mit welchen Förderbeiträgen kann ich rechnen? Lohnen sich Investitionen in Alternativenergien?

ENERGIEFONDS

Die Technischen Betriebe speisen jährlich einen Energiefonds. Dieser dient der finanziellen Förderung von Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs sowie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Zudem wird die Energieberatung aus Fondsmitteln finanziert.

Investitionsbeiträge

Sonnenkollektoren

Sonnenkollektoren müssen der Erwärmung von Brauchwasser oder der Gebäudeheizung dienen.

Aus dem Energiefonds wird an Sonnenkollektoren eine Einmalzahlung von 10 % der Anschaffungskosten (inkl. Installation), maximal CHF 2‘000.00, geleistet.

Wird für die Sonnenkollektoren ein separates Gesuch gestellt, geht die Baubewilligungsgebühr zu Lasten des Energiefonds.

Photovoltaik

Der Grundeigentümer kann den ökologischen Mehrwert seiner Photovoltaikanlage selbst vermarkten oder über die KEV abrechnen.

Aus dem Energiefonds werden folgende Investitionsbeiträge an Photovoltaikanlagen geleistet:

  • Anlagen mit Einmalvergütung:
    Massgebend ist die Höhe der Einmalvergütung, welche die Pronovo AG für das jeweilige Projekt verfügt hat. Die Einmalzahlung aus dem Energiefonds beträgt 1/3 der verfügten Einmalvergütung der Pronovo AG, maximal CHF 10'000.00.
     
  • Anlagen mit anderen Fördermodellen:
    Über die Höhe der Einmalzahlung für Anlagen, welche die Pronovo AG nicht über das Instrument der Einmalvergütung fördert, entscheidet der Gemeinderat individuell. Der Förderbeitrag beträgt maximal CHF 10'000.00. Der Gemeinderat nimmt dabei Rücksicht auf den Saldo des Energiefonds.

Wird eine Anlagen aufgrund einer gesetzlichen Pflicht erstellt, ist nur der die geforderte Leistung übersteigende Anteil für die Förderung massgebend.

Wird für die Photovoltaikanlage ein separates Gesuch gestellt, geht die Baubewilligungsgebühr zu Lasten des Energiefonds.

ENERGIEBERATUNG

Telefonische Beratung

Haben Sie Fragen zu Energie und Ökologie? Ob Sie Tipps zum Stromsparen im Haushalt, Informationen zum Vorgehen bei der Modernisierung Ihres Gebäudes, zum Heizungsersatz, zu Solarenergie oder Mobilität suchen: Die Fachleute der Energieagentur sind für Sie da.

Montag bis Donnerstag
8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr

Freitag
8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Tel. 058 228 71 71

Beratung mit Videotelefonie

Wünschen Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit Videotelefonie? Sie können frühzeitig einen Termin reservieren, Ihr Thema auswählen und konkrete Fragen vorgeben. Mit Ihren Angaben bereiten unsere Fachleute das Beratungsgespräch vor. Und während des 45-minütigen Gesprächs haben Sie und unsere Fachleute die Möglichkeit, Bilder, Grafiken, Pläne und so weiter auszutauschen.

Beratungstermin vereinbaren

LABEL ENERGIESTADT

Als Dokumentation seiner Anstrengungen im Energiebereich und als zusätzliche Motivation, sich weiter ständig zu verbessern, hat der Gemeinderat im Herbst 2015 das Label Energiestadt verliehen bekommen.

Zugehörige Objekte

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